Tolle Neuigkeiten auf Bundesebene:
Eine am 4. März 2024 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterzeichnete Einzelvereinbarung regelt, dass der Bundesforst in den vertraglich gesicherten, alten Buchenwäldern keine Bäume mehr fällen wird.
Moratorium im Bundeswald
Dadurch soll das im Koalitionsvertrag beschlossene Einschlagmoratorium in alten Buchenwäldern im Bestand des Bundes umgesetzt werden. Im Privatwald sind hierzu Fördermöglichkeiten des Bundesumweltministeriums geplant.
Weiterhin sollen gezielt weitere Flächen angekauft werden: Im Bundesforst sollen so bundesweit bis 2030 nutzungsfreie Buchenwälder in einer Größe von insgesamt mindestens 500 Hektar entstehen, bis 2045 doppelt so viele.
Neben dem Klimaschutz und der Anpassung an die Klimakrise profitiert insbesondere der Biodiversitätsschutz von der Vereinbarung: So entsteht Lebensraum für seltene Arten, die auf alte Bäume und Totholz angewiesen sind. Höhlenbrüter, Fledermäuse und an alte Buchen angepasste Insekten und Pilze werden dadurch geschützt.
Alte Buchenwälder passen sich besonders gut an Klimaveränderungen an
Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung hob Bundesumweltministerin Steffi Lemke denbesonderen Wert alter Buchenwälder hervor. Dabei erwähnte sie auch die besonders gute Anpassungsfähigkeit an Klimaveränderungen hervor.
Vorbildfunktion des Bundesforstes
Burkhard Schneider, Leiter des Bundesforstes, hob auf die Vorbildfunktion seiner Institution in Sachen Klima- und Naturschutz ab.
Es wäre toll, wenn einige der Landesforsten (wie z.B. Forst BW) diesem Vorbild tatsächlich folgen würden, anstatt weiterhin alte Buchenwälder zu zerstören und einen aktiven Waldumbau hin zu nicht heimischen Baumarten zu praktizieren.
Weitere Informationen zum Thema gibt es in der Presseerklärung auf der Seite des BMUV.