Nachdem uns über verschiedene Kanäle zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bzgl. der aktuell laufenden Erntemaßnahmen im Gemeindewald erreicht haben, haben wir heute bei der Verwaltung der Gemeinde eine Anfrage mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung gestellt.
Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft werfen vor allem Fragen im Hinblick auf das FFH-Verschlechterungsverbot und die Erhaltungsziele im Natura 2000-Gebiet auf.
Wir beabsichtigen, die Antwort auf unsere Anfrage auf unserer Webseite zu veröffentlichen, so bald diese vorliegt.
Umfang und Wirkung der Eingriffe (Beobachtungen vor Ort)
Bürgerinnen und Bürger berichten übereinstimmend, dass an mehreren Stellen großflächig sehr viel Holz entnommen wurde und der Wald erneut an vielen Bereichen deutlich „aufgelichtet“ bzw. stark verändert wirkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft:
- Wie viele Festmeter wurden bislang tatsächlich entnommen (Stand heute) und wie stellt sich der aktuelle „Saldo“ gegenüber der vom Gemeinderat beschlossenen Obergrenze von 1.200 fm dar?
- In welchen Abteilungen/Flächen finden die Maßnahmen statt (bitte eine übersichtliche Flächenliste/Karte)?
- Welche forstfachlichen Zielsetzungen werden auf den jeweiligen Flächen verfolgt und wie wird dokumentiert, dass die Maßnahmen nicht zu einer Verschlechterung von FFH-relevanten Lebensraumtypen/Strukturen führen?
FFH-Kontext: Verschlechterungsverbot und Prüflogik
Da große Teile des Gemeindewalds im FFH-/Natura-2000-Gebiet liegen, ist aus unserer Sicht zentral, wie das Verschlechterungsverbot konkret berücksichtigt wird.
Wir bitten daher um Information:
- Welche FFH-relevanten Vorgaben aus dem Managementplan sind für die aktuell bearbeiteten Flächen maßgeblich?
- Wurde für die aktuelle Maßnahme eine FFH-Vorprüfung/Verträglichkeitsprüfung (auch als interne Prüfdokumentation) durchgeführt? Falls ja, bitten wir um Übersendung, Einsicht oder zumindest eine nachvollziehbare Zusammenfassung (Prüffragen, Ergebnis, ggf. Auflagen/Schutzmaßnahmen).
- Wie wird vor Ort sichergestellt, dass nicht nur die Holzmenge, sondern auch die Qualität der Waldstruktur (Alt-/Totholz, Habitatbäume, Waldinnenklima, Kontinuität) nicht in einer Weise beeinträchtigt wird, die FFH-Ziele konterkariert?
Bodenschäden und Maschinenbefahrung (konkrete Beobachtungen)
Bei Spaziergängen wurden an mehreren Stellen tiefe Spuren und Rillen durch Erntemaschinen festgestellt. Das weckt Sorgen hinsichtlich Bodenverdichtung, Erosion und dauerhafter Schädigung der Standorte.
Wir bitten um Klärung:
- Welche Bodenschutzvorgaben gelten konkret (Befahrung nur auf Rückegassen, Witterungsauflagen, Maschinenkonzepte)?
- Welche Schadensaufnahme erfolgt (wann, durch wen, mit welchen Kriterien)?
- Welche Wiederherstellungsmaßnahmen sind vorgesehen (inkl. Zeitplan), insbesondere dort, wo der Eindruck entsteht, dass Wege und angrenzende Bereiche stark beeinträchtigt wurden?
Kronenholz/Schlagabraum entlang von Wegen (konkrete Beobachtungen)
Entlang sehr vieler Wege liegen aktuell große Mengen an Kronenholz in Haufen/Stapeln. Dies verändert das Waldbild deutlich und führt zu der Vermutung, dass dieses Material verwertet/abtransportiert werden soll. Gleichzeitig stellt sich im FFH-Kontext die Frage, wie der Umgang mit diesem Material zur Zielsetzung der Anreicherung von Totholz und der Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen passt – insbesondere dann, wenn Kronenmaterial als liegendes Totholz einen Beitrag zur Strukturvielfalt leisten kann.

Wir bitten daher um Auskunft:
- Welche Zielsetzung hat das Aufstapeln (z. B. Arbeitssicherheit, Wegfreihaltung, Logistik, Abfuhr)?
- Wird Kronenholz/Schlagabraum abtransportiert und verwertet oder verbleibt es im Wald? Falls Abfuhr: in welchem Umfang und aus welchen Gründen?
- Welche Maßnahmen stellen sicher, dass die Ablagerung entlang der Wege nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung von FFH-relevanten Strukturen (z. B. Habitatbaumgruppen, Alt-/Totholzkonzept, Waldinnenklima) führt?
Eschen in Wegnähe (nachgelagert)
Nach unserem Kenntnisstand sind innerhalb der 1.200 fm ca. 100 fm Eschen enthalten, die vom Eschentriebsterben betroffen sein könnten. Gleichzeitig wurde auf der Sitzung des Gemeinderats vor Ort kommuniziert, dass grundsätzlich Eschen in Wegnähe gefällt werden sollen, ohne gesonderte Prüfung, ob einzelne Bäume tatsächlich betroffen sind.
Wir bitten um eine kurze Darstellung:
- Auf welcher fachlichen Grundlage (Verkehrssicherung, Gefährdungsbeurteilung) erfolgt das Vorgehen?
- Welche Kriterien werden angewendet und wie wird dies dokumentiert?
- Gibt es abgestufte Vorgehensweisen (z. B. Entnahme nur tatsächlich geschädigter Bäume, Priorisierung nach Risiko)?
Uns ist wichtig zu betonen: Wir möchten eine sachliche Klärung und Transparenz herstellen. Angesichts der beobachteten Eingriffsintensität, der sichtbaren Bodenschäden sowie der großen Mengen an Kronenholz an Wegen halten wir es für erforderlich, dass die Gemeinde nachvollziehbar darlegt, wie das FFH-Verschlechterungsverbot konkret eingehalten wird.
