Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen im Klimaschutzgesetz!

In einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 wurde über einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom 24.3.2021 berichtet.

Untersucht wurde die Vereinbarkeit der im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 beschriebenen zulässigen Jahresemissionsgrenzen mit den Grundrechten.

In der Presseerklärung heißt es,

dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. 

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021

Vorausgegangen war eine Klage von 9 jungen Menschen, die die im angesprochenen Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend gehalten und deshalb Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es weiter:

Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021

Luisa Neubauer, eine der Klageführerinnen und Mitinitiatorin der deutschen Fridays for Future-Bewegung, zeigt sich auf Twitter erfreut über die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts:

Das Urteil des Gerichts wird von vielen Nicht-Regierungs-Organisationen als “historisch” betrachtet…

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