Gemeinde antwortet auf unsere Anfrage zu den Holzerntemaßnahmen im Gemeindewald Nußloch – unsere Einordnung

Die Gemeinde Nußloch hat auf unsere Anfrage zu den aktuellen Holzerntemaßnahmen im Gemeindewald geantwortet. Wir bedanken uns für die zeitnahe Rückmeldung und die Bereitschaft, zu den von Bürgerinnen und Bürgern beobachteten Punkten Stellung zu nehmen.

Im Sinne einer transparenten öffentlichen Diskussion veröffentlichen wir die Antwort der Gemeinde zeitnah auf unserer Webseite und ordnen die Inhalte nachfolgend sachlich ein.

Im Mittelpunkt unserer Anfrage standen insbesondere folgende Punkte:

  • Umfang und Wirkung der Eingriffe
  • FFH-Kontext und Verschlechterungsverbot
  • Bodenschäden durch Maschinenbefahrung
  • Umgang mit Kronenholz / Schlagabraum
  • Fällung von Eschen in Wegnähe

Was die Gemeinde konkret mitgeteilt hat (Kurzüberblick)

Nach Angaben der Gemeinde wurden:

  • im Jahr 2025 insgesamt 1.160 Festmeter eingeschlagen,
  • im aktuellen Jahr bislang 1.150 Festmeter.

Gearbeitet wurde demnach im Distrikt Hirschberg, in den Abteilungen:

  • 1/1
  • 1/3
  • 1/6
  • 1/9

Als Ziele der Maßnahmen nennt die Gemeinde insbesondere:

  • Förderung von Mischbaumarten
  • Standraumregulierung
  • Entnahme erntereifen Holzes
  • Ernte stark geschädigter Eschen

Unsere Einordnung: Was ist hilfreich geklärt?

Zunächst ist positiv festzuhalten, dass die Gemeinde auf zentrale Fragen mit konkreten Angaben reagiert hat. Besonders hilfreich sind aus unserer Sicht:

Mengen- und Flächenangaben

Mit den genannten Festmeterzahlen und den benannten Abteilungen liegt eine Grundlage für die öffentliche Diskussion vor.

Das ist wichtig, weil viele Bürgerinnen und Bürger den Eindruck eines sehr intensiven Eingriffs geschildert haben. Solche Eindrücke lassen sich nur dann sachlich einordnen, wenn Mengen und Flächen transparent benannt werden.

Kronenholz: Keine pauschale Vollräumung bestätigt

Die Gemeinde teilt mit, dass Kronenholz in vielen Bereichen im Wald verbleibt, insbesondere dort, wo Schlagraumverzicht vorgesehen ist.

Zugleich wird erklärt, dass in den konkret beobachteten Bereichen Kronenholz teilweise zusammengefahren wurde, um:

  • Wege freizuhalten,
  • Rückegassen nutzbar zu halten,
  • einen geplanten Biotopstandort freizuhalten.

Diese Erklärung ist grundsätzlich nachvollziehbar und wichtig für die Einordnung der beobachteten Kronenholzstapel entlang von Wegen.

Eschenfällungen in Wegnähe: Begründung wurde präzisiert

Die Gemeinde erläutert das Vorgehen beim Eschentriebsterben differenzierter als zunächst befürchtet:

  • im Bestand sollen offenbar nur offensichtlich geschädigte Eschen entnommen werden,
  • in Bereichen mit möglicher Gefährdung von Menschen sollen Eschen schrittweise vollständig entnommen werden.

Die Begründung (u. a. zusätzliche Wurzelschäden, Standfestigkeit nicht zuverlässig am Kronenzustand erkennbar) ist fachlich nachvollziehbar und verdient eine sachliche Diskussion statt pauschaler Bewertungen.

Wo aus unserer Sicht weiterhin Klärungsbedarf besteht

Trotz der wichtigen Antworten bleiben aus unserer Sicht zentrale Fragen offen – vor allem im Hinblick auf das FFH-Verschlechterungsverbot.

FFH-Verschlechterungsverbot: Allgemeine Hinweise statt flächenscharfer Prüflogik

Die Gemeinde verweist darauf, dass die FFH-Vorgaben in Baden-Württemberg in die Forsteinrichtung integriert seien und sich die Bewertung auf den Lebensraumtyp insgesamt beziehe.

Das ist ein wichtiger Hinweis – beantwortet aber unsere Kernfrage nur teilweise.

Aus unserer Sicht bleibt offen:

  • Welche FFH-relevanten Schutzgüter (Lebensraumtypen/Arten/Strukturen) auf den konkret bearbeiteten Flächen betroffen sind,
  • welche konkreten Schutzmaßnahmen dort galten,
  • wie dokumentiert wurde, dass die aktuellen Eingriffe keine Verschlechterung FFH-relevanter Strukturen bewirken.

Gerade bei sichtbarer Eingriffsintensität ist eine maßnahmenscharfe, nachvollziehbare Dokumentation wichtig, auch wenn die Bewertung des Erhaltungszustands auf Gebietsebene erfolgt.

Strukturqualität im Wald: Zahl der Habitatbäume allein reicht als Antwort nicht aus

Die Gemeinde nennt als Beispiel die Ausweisung von 5 Habitatbäumen pro Hektar, Waldrefugien ohne Nutzung sowie Schlagraumverzicht auf großen Flächen.

Das sind relevante Bausteine. Gleichzeitig beantwortet dies aus unserer Sicht noch nicht ausreichend die Frage, wie auf den konkret bearbeiteten Flächen sichergestellt wird, dass die Qualität der Waldstruktur erhalten bleibt, insbesondere mit Blick auf:

  • Alt- und Totholz
  • Habitatbaumgruppen
  • Waldinnenklima
  • Strukturkontinuität

Gerade im FFH-Kontext ist nicht nur die Holzmenge entscheidend, sondern auch die Qualität der verbleibenden Strukturen.

Bodenschäden und Maschinenbefahrung: Kriterien und Dokumentation bleiben unklar

Die Gemeinde teilt mit, dass nur auf Rückegassen befahren werde und dass Wege/Gassen bei Bedarf instandgesetzt würden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass einzelne Fahrspuren vorübergehend als Amphibienhabitate (z. B. Gelbbauchunke) erhalten bleiben können.

Dieser Aspekt ist fachlich interessant und kann in Einzelfällen sinnvoll sein.

Dennoch bleiben aus unserer Sicht Fragen offen:

  • Nach welchen Kriterien wird zwischen tolerierbaren Spuren und sanierungsbedürftigen Schäden unterschieden?
  • Wer führt die Schadensaufnahme durch?
  • Wie wird die Entscheidung dokumentiert?
  • Welche Bereiche werden definitiv wiederhergestellt?

Gerade weil tiefe Furchen im Wald für viele Menschen sehr sichtbar sind, braucht es hier aus unserer Sicht eine besonders transparente Nachkontrolle.

Kronenholz / Schlagabraum: Einzelfallbegründung vorhanden, aber Leitlinie nicht ersichtlich

Die Gemeinde erklärt plausibel, warum in bestimmten Bereichen Kronenholz zusammengefahren und abgefahren wurde.

Was aus unserer Sicht weiterhin offen bleibt, ist die grundsätzliche Frage:

  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, wo Kronenholz im Wald verbleibt (auch zur Totholzanreicherung),
  • und wo es abgefahren und genutzt wird?

Diese Frage ist im FFH-Kontext besonders wichtig, weil liegendes Kronenmaterial einen Beitrag zur Strukturvielfalt und Totholzanreicherung leisten kann.

Unser Fazit (vorläufig)

Wir begrüßen, dass die Gemeinde auf unsere Anfrage geantwortet und mehrere Punkte konkretisiert hat. Das ist ein wichtiger Schritt für Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit.

Gleichzeitig bleiben aus unserer Sicht zentrale Fragen zur konkreten Umsetzung des FFH-Verschlechterungsverbots und zur maßnahmenbezogenen Dokumentation offen.

Wir werden die Entwicklung weiter aufmerksam begleiten und – wo nötig – weitere sachliche Rückfragen stellen.

Unser Ziel bleibt eine transparente Diskussion darüber, wie im Nußlocher Gemeindewald forstliche Nutzung, Verkehrssicherung und Naturschutz im FFH-Gebiet nachvollziehbar und überprüfbar zusammengeführt werden.

Dokumentation

Die Antwort der Gemeinde veröffentlichen wir im Anschluss / als Dokumentation im Wortlaut (ggf. gekürzt aus Datenschutzgründen).

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