Leitbild Nußlocher Wald: Vergleich der Entwürfe

Vergleich der Leitbild-Entwürfe für den Gemeindewald Nußloch. Wo liegen die Gemeinsamkeiten, wo die Unterschiede? Wichtige Elemente der Vorschläge der Förster und der Waldvision Nußloch gegenübergestellt.

Auf der Klimaratssitzung am 22.6.2021 stellte Forstbezirksleiter Philipp Schweigler einen Leitbild-Entwurf für den Nußlocher Gemeindewald vor. Über die Vorberatung des Leitbilds im Klimarat haben wir ausführlich berichtet.

Am 6.7.2021 haben wir dann dem Nußlocher Klimarat einen alternativen Entwurf eines Leitbilds vorgelegt, da der initiale Entwurf unserer Ansicht nach zu wenig konkret und insgesamt sehr unverbindlich formuliert war.

Konstruktiv nach vorne

Im Dialog mit Bürgermeister Joachim Förster machten wir anschließend den Vorschlag, die beiden Leitbilder vergleichend gegenüberzustellen, um weitere Ansatzpunkte für eine verbesserte Version des künftigen Leitbilds zu entwickeln.

Wir erhofften uns dadurch eine Arbeitserleichterung für den Klimarat und schlussendlich für den Gemeinderat.

Herr Bürgermeister Förster bestärkte uns in dieser Idee, so dass wir unter großem Zeitdruck an der Gegenüberstellung gearbeitet haben. Am 28.7. haben wir das Ergebnis schließlich an Herrn Bürgermeister Förster übergeben.

Sehr gerne möchten wir unsere Gegenüberstellung heute auch mit allen anderen am Wald interessierten Bürger*innen teilen.

Entlang von 17 Aspekten haben wir die wichtigsten Elemente der beiden Dokumente vergleichend gegenübergestellt und mit zusätzlichen Erläuterungen versehen. Zusätzlich haben wir den Vergleich als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt.

Wie jedes Mal freuen wir uns auch zu diesem Thema auf einen fruchtbaren Dialog!

1. Zielkaskade und Priorisierung

Leitbild Förster

Erhalt des Waldes und Anpassung der Bestände an die Klimaveränderung

Erhalt der Waldfunktion insbesondere

  • der Erholungsfunktion,
  • der Naturschutzfunktion und
  • der Holzbereitstellung

Leitbild Waldvision

Klimaschutz

  • Klimaschutz (lokal, aber auch überregional)
  • Bodenschutz
  • Grundwasserschutz
  • Erhöhung der Artenvielfalt und damit der Resilienz der Natur

Erholungsfunktion

Waldpädagogische Angebote

Nachgelagert: Holzproduktion

Die in den beiden Leitbildern definierten Ziele ähneln einander auf den ersten Blick. Signifikanter Unterschied ist allerdings im Komplex Klimaschutz zu erkennen.

Während das Leitbild der Förster von einer Anpassung der Bestände an den Klimawandel spricht, zielt die Waldvision auf einen klaren Beitrag des Nußlocher Walds zum Klimaschutz ab und ist hier deutlich differenzierter.

Das Leitbild der Waldvision sieht außerdem waldpädagogische Angebote im Sinne einer besseren Öffentlichkeitsarbeit vor.

Das Ziel Holzbereitstellung ist in beiden Varianten nachgelagert, unterscheidet sich aber stark im angedachten Umfang.

2. Totholz

Leitbild Förster

Erhöhung des Totholzvorrats und Sicherung bzw. langfristige Anreicherung mit Altholzanteilen.

Leitbild Waldvision

Für unseren Waldmeister-Buchenwald und die Eichenmischwälder werden 80% der in unbewirtschafteten Naturwäldern vorkommenden Menge Holz als Zielholzvorrat angestrebt.

Ein festzulegender Mindestwert wird nicht unterschritten.

Ein hoher Holzvorrat sichert eine ausreichende Menge von hochqualitativem Holz für die schonende Ernte.

Tote Bäume verbleiben im Bestand. Sollte es notwendig sein, diese aus Verkehrssicherungsgründen entlang von öffentlichen Straßen, Parkplätzen, Spielplätzen oder Hauptwanderwegen sowie an Waldaußenrändern zu fällen, dienen diese zur Anreicherung des Totholzes.

Das Leitbild Förster sieht eine Anreicherung des Totholzvorrates vor. Das ist generell sehr positiv, es werden aber keine konkreten Angaben gemacht, weder darüber, wie groß der derzeitige Holzvorrat ist, noch auf welchen Wert er erhöht werden soll. Totholzanreicherung beschränkt sich auf die unbewirtschafteten Gebiete (Waldrefugien, Leimer Klinge und Habitatbaumgruppen).

Der Literatur kann man entnehmen, dass der durchschnittliche Holzvorrat im deutschen Wirtschaftswald zwischen 11,0 – 28,8 m3/ha liegt. Der Totholzvorrat eines Buchenwalds (z.B. Naturwaldreservat Leitenwies in Bayern) wies in 2009 160 m3/ha auf, während die Heiligen Hallen in Thüringen 244 m³/ha enthalten. Der Urwald Uholka-Shyrokyi Luh in den Karpaten hat einen Totholzvorrat von 163 m³/h.

Konkret ergibt sich für den Nußlocher Wald ein angestrebter Totholzvorrat von 128 m³/ha.

3. Waldrefugien

Leitbild Förster

Waldrefugien, Fläche ohne Nutzung (Leimer Klinge), Restbestand Einzelbäume „Weiße Hohl“

Leitbild Waldvision

Repräsentative Referenzflächen (10% der Waldfläche) für die hauptsächlich vorkommenden Boden-, Forst- und Waldverhältnisse werden ausgewiesen und aus der Bewirtschaftung genommen.

Sie dienen der Beobachtung natürlicher Prozesse. Deren Entwicklung wird dokumentiert.

Im Leitbild Förster sind 32,2 ha, entsprechend 9,8% der Fläche als aus der Bewirtschaftung genommen ausgewiesen, davon 20,2 ha als Waldrefugien. Diese Waldrefugien sind größtenteils am Forstrand gelegen, wobei zwei sogar die von ForstBW vorgeschriebene Mindestgröße von 1 ha unterschreiten. Das größte Gebiet ist ein isoliertes Waldstück in der Nähe der Kiesgrube und nicht Teil des zusammenhängenden Gebietes des restlichen Waldes.

Das Leitbild Waldvision sieht vor, die Waldrefugien als Referenzflächen zu den übrigen, in Zukunft zu bewirtschaftenden Flächen auszuweisen. Das heißt konkret, dass den im Gemeindewald auftretenden Waldformen (z.B. Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwald, Eichenmischwald, Buche-Laubholzmischwald), die abhängig von Standort und Bodenqualität sind, eine unbewirtschaftete Referenzfläche gegenübergestellt wird. An dieser Referenzfläche kann dann beobachtet werden inwiefern die Bewirtschaftung das natürliche Gefüge im Wald beeinflusst; Maßnahmen können bei Bedarf ergriffen werden.

4. Habitatbaumgruppen

Leitbild Förster

39 Habitatbaumgruppen

Leitbild Waldvision

Der Anteil an Habitat-Bäumen wird bei Abrufung möglicher Fördergelder auf den im FFH-Managementplan empfohlenen Mindestwert angehoben.

Im FFH-Managementplan wird auf die Leitlinie ForstBW Praxis Alt- und Totholzkonzept verwiesen.

Dieses sieht geschützte Einzelbäume vor (d.h. Großhöhlen-, Großhorstbäume und Bäume mit bekannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von zu schützenden Arten) sowie Habitatbaumgruppen im Hauptnutzungsbestand.

Eine Habitatbaumgruppe mit 15 Bäumen je 3 ha sind vorgesehen. Das heißt konkret für den Gemeindewald mehr als 100 Habitatbaumgruppen.

Fördergelder sollten dafür von Land und Bund abgerufen werden.

5. Waldstruktur

Leitbild Förster

Naturnahe, einzelstammweise Bewirtschaftung (die im Folgenden für die wichtigsten Waldtypen und Altersphasen konkretisiert wird.); Förderung gemischter Wälder.

Leitbild Waldvision

Holzeinschlag in alten gefährdeten Waldökosystemen wie dem Waldmeister-Buchenwald oder dem Eichenmischwald wird prinzipiell für die nächsten 5 Jahre unterlassen.

Ausnahmen werden im Einzelfall mit dem Waldausschuss der Gemeinde besprochen.

Das Leitbild Förster sieht die Förderung eine Baumartenmischung mit trockenheitstoleranten Baumarten vor. Dagegen ist wahrscheinlich nichts einzuwenden. Die besondere Behandlung der Buchenalthölzer wie im Leitbild Förster vorgeschlagen, sollte jedoch durch ein Moratorium für die nächsten Jahre ausgesetzt werden.

Die Entnahme von geschädigten Bäumen führt erwiesenermaßen dazu, dass umstehende, intakte Bäume freigestellt werden und dadurch des Schutzes des Verbands beraubt werden. Buchen sind lichtempfindlich und reagieren mit Sonnenbrand der Rinde und Blattnekrose.

Die Auflichtung des Bestands führt weiterhin zu erhöhter Temperatur im Waldinneren und Austrocknung des Waldbodens, und damit zu den bekannten Trockenheitsschäden.

Wir weisen darauf hin, dass die Buche (Fagus sylvaticus) eine weite Verbreitung bis in den Süden und Osten Europas aufweist, wo die Bäume sich an ein trockeneres und wärmeres Klima natürlich angepasst haben. Der im Leitbild Förster angegebene Ellenberg-Quotient (eine empirische Größe) wird dort noch weit übertroffen.

6. Freiflächenverzicht

Leitbild Förster

keine Angaben

Leitbild Waldvision

Freiflächen-Verzicht: Nach Windwurf oder Borkenkäferbefall verbleiben mindestens drei Viertel der toten Bäume stehend oder liegend auf der Fläche.

Neupflanzungen – falls erforderlich – werden frühestens nach 10 Jahren durchgeführt.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass Freiflächen entstehen, auf denen nachwachsende Bestände (durch Pflanzung oder Naturverjüngung) der Hitze und Trockenheit schutzlos ausgesetzt sind. Unter dem Schirm der bestehenden Totbäume sollen neue Bestände natürlich oder durch Pflanzung nachwachsen.

So wird außerdem verhindert, dass z.B. die Brombeere, die sich auf solchen Flächen hauptsächlich ausbreitet, den Nachwuchs von Bäumen verhindert oder langfristig herauszögert (wie am oberen Seidenweg geschehen).

7. Altersklassenwälder

Leitbild Förster

Laubbaum-Durchforstungsbestände

Buchen/Laubbaum Jungbestände

Leitbild Waldvision

Altersklassenwälder werden beendet

Eine Strategie zur Überführung der Altersklassenwälder in Naturwald sollte erarbeitet werden. Mit Hilfe einer Beratung sollte festgestellt werden, welches die beste Strategie ist.


Die übliche Durchforstung wie im Leitbild der Förster beschrieben hat in den letzten Jahrzehnten offensichtlich nicht zum Erfolg geführt.

Eine eventuelle Überführung in einen Dauerwald und die dafür notwendigen Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden.

8. Pestizide

Leitbild Förster

Vollständiger Verzicht auf Einsatz von Pestiziden

Leitbild Waldvision

keine Angaben

Das Leitbild Waldvision ist auf diesen Punkt nicht gesondert eingegangen, da wir ihn als selbstverständlich vorausgesetzt haben. Wir werden diesen Punkt aber auch übernehmen.

Zur Information: Im Nachbarland Rheinland-Pfalz wird der Einsatz von Pestiziden im Wald schon seit 2020 nicht mehr praktiziert.

9. Naturverjüngung

Leitbild Förster

Vorrang für Naturverjüngung

Leitbild Waldvision

Primär wird Naturverjüngung ermöglicht

Hier stimmen beide Leitbilder überein. Das Leitbild Förster merkt an, dass die Naturverjüngung die Ansiedelung trockenheitsresistenter Mischbaumarten unterdrückt.

Dieser Punkt muss weiter unter Fachleuten (siehe Beratung von außen) erörtert werden.

10. Rückegassen und Bodenschutz

Leitbild Förster

Befahrung nur entsprechend der Feinerschließungskonzeption auf Rückegassen im Abstand von 40 m

Leitbild Waldvision

Ein Abstand von Rückegassen von mindestens 40 m wird eingehalten und – wo möglich – auf 60 – 80 m ausgeweitet.

Bodenschutz wird bei der Holzrückung priorisiert. Seilzug-Verfahren oder Rückepferde werden verwendet. Die flächige Befahrung ist verboten.

Das Leitbild Förster sieht die weitere Nutzung des bestehenden Rückegassennetzes vor. Dieses hat teilweise Abstände von nur 20 m (siehe z.B. Wieslocher Weg und Richtstattweg) mit einer unzulässigen Breite von über 6 m für einzelne Wege. Diese Rückegassen sollen mit sofortiger Wirkung stillgelegt und nicht mehr befahren werden. Die Befahrung von Rückegassen führt zu Bodenverdichtung (d.h. das Netz von für die Bäume lebenswichtigen Bodenlebewesen, hauptsächlich Pilzen) wird unterbrochen, des Weiteren führt die Befahrung mit schwerem Gefährt zu Wurzelabrissen bei umliegenden Bäumen, beides mit negativen Folgen für die Bäume.

Der Einsatz von schonenderen Maschinen oder sogar Rückepferden sollte geprüft werden. In einigen Wäldern ist damit schon Erfahrung gesammelt worden. Dieses sollte mit entsprechend erfahrenen Fachleuten erörtert werden.

Die flächige Befahrung (einschließlich Fräsen des Bodens), wie z.B. am Seidenweg geschehen, verdichtet den Boden und sorgt für weitere Freisetzung von CO2 (noch einmal 40% des durch die Fällung der Bäume freigesetzten CO2 wird zusätzlich emittiert). Dieses könnte durch die in Punkt „Waldstruktur“ beschriebenen Maßnahmen verhindert werden.

11. Heimische Baumarten

Leitbild Förster

Vorrang für standortsheimische Baumarten; Fremdländische Baumarten werden nur punktuell eingesetzt und nur Arten, mit denen schon jahrzehntelange Erfahrung besteht und eine Invasivität ausgeschlossen ist. Der Anteil der fremdländischen Baumarten beläuft sich auf max. 10 %.

Leitbild Waldvision

Nicht standortheimische Baumarten werden reduziert, es werden keine neuen angepflanzt.

Das Leitbild Förster sieht weitere Anpflanzungen von nichtheimischen Baumarten vor. Wir fordern den kompletten Verzicht von Neuanpflanzungen. Vor- und Nachteile dieser Strategie sollten mit weiteren Fachleuten erörtert werden.

Hierbei ist zu beachten, das nichtheimische Arten das heimische Waldökosystem stören, da heimische Arten voneinander abhängig sind. Wir wissen, dass solche Systeme sehr artenarm sind, welches im Gegensatz zu den Grundsätzen des Leitbild Waldvision steht: Erhöhung der Artenvielfalt und damit der Resilienz der Natur.

12. Artenschutz

Leitbild Förster

Spezielle Artenschutzmaßnahmen für Arten, die von der naturnahen Waldwirtschaft nichts ausreichend profitieren

Leitbild Waldvision

Erhöhung der Artenvielfalt und damit der Resilienz der Natur

Tote Bäume verbleiben im Bestand. Sollte es notwendig sein, diese aus Verkehrssicherungsgründen entlang von öffentlichen Straßen, Parkplätzen, Spielplätzen oder Hauptwanderwegen sowie an Waldaußenrändern zu fällen, dienen diese zur Anreicherung des Totholzes.

Spezielle Artenschutzmaßnahmen sind generell zu begrüßen, sollten aber in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet werden, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen auch den gewünschten Zweck erfüllen. Unser Leitbild sieht hier nur indirekt Maßnahmen durch eine Andersbehandlung des Waldes vor.

13. Öffentlichkeitsarbeit

Leitbild Förster

Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz

Leitbild Waldvision

Die Maßnahmen im Wald unterliegen einem Qualitätsmanagement, welches die Durchführung, aber auch die Auswirkungen der Maßnahmen transparent macht.

Ein Ausbau der waldpädagogischen Angebote, auch im Sinne einer ökologischen Bildung, trägt nicht nur zum ökologischen Verständnis unserer Umgebung bei, sondern könnte auch eine regionale Wertschöpfungskette generieren.

Im Leitbild Förster werden Artikel in der Rathaus Rundschau und Waldbegehungen zur Aufklärung der Bevölkerung vorgeschlagen.

Das Leitbild Waldvision würde diese durch den Aufbau von waldpädagogischen Angeboten weiterhin ergänzen. Durch die Einführung einen QM-Systems werden durchgeführte Maßnahmen und deren Auswirkungen transparent gemacht.

14. Verkehrssicherung

Leitbild Förster

Verkehrssicherung

Leitbild Waldvision

Tote Bäume verbleiben im Bestand.

Sollte es notwendig sein, diese aus Verkehrssicherungsgründen entlang von öffentlichen Straßen, Parkplätzen, Spielplätzen oder Hauptwanderwegen sowie an Waldaußenrändern zu fällen, dienen diese zur Anreicherung des Totholzes.

Die Verkehrssicherungspflicht gilt im Wald nur eingeschränkt. Entlang von öffentlichen Straßen, Bebauung und Erholungseinrichtungen müssen die Bäume regelmäßig kontrolliert werden. Es sollte in Betracht gezogen werden, tote Äste zu entfernen, anstatt den ganzen Baum zu fällen.

Laut BGH-Urteil vom 2.10.2012 besteht keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren.  Waldtypische Gefahren sind alle Gefahren, mit denen im Wald zu rechnen ist, insbesondere das Umstürzen von Bäumen (auch von toten Bäumen), das Abbrechen von Ästen, Steinschlag in Bergregionen, Unebenheiten oder kleine Gräben im Gelände usw. Der Waldbesucher nutzt den Wald auf eigene Gefahr, daher ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen.

Im Leitbild Förster steht: „Entlang von Waldwegen ist die Rechtslage unklar, wo eine konkrete Gefahr zu erwarten ist haben wir aber in jedem Fall eine ethische Verantwortung.“  Laut BGH-Urteil ist die Lage keineswegs unklar. Der Waldbesitzer ist allerdings verpflichtet, zum Beispiel nach einem schweren Sturm, die Lage zu überprüfen und drohende Gefahren zu beseitigen.

15. Verbiss und Äsung

Leitbild Förster

keine Angaben

Leitbild Waldvision

Die durch Äsung der Rehe gefährdete Verjüngung des Waldes wird durch bedarfsgerechtes Management, professionelle Jagd und, wo notwendig, durch zusätzliche Schutzmaßnahmen sichergestellt.

Das Leitbild Waldvision weist auf den Verbiss durch Rehwild hin. Das Forsteinrichtungswerk gibt keinen Hinweis auf den Verbisszustand des Gemeindewaldes. Dieser sollte überprüft werden, so dass im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

16. Qualitätsmanagement

Leitbild Förster

keine Angaben

Leitbild Waldvision

Die Maßnahmen im Wald unterliegen einem Qualitätsmanagement, welches die Durchführung, aber auch die Auswirkungen der Maßnahmen transparent macht.

Ein Qualitätsmanagement soll in diesem Kontext die Gemeinde dabei unterstützen sicherzustellen, dass der Wald nach den vorgegebenen Standards bewirtschaftet wird.

Eine Zertifizierung von Naturland oder ähnliches würde das Qualitätsmanagement unterstützen und helfen weitere Standards zu definieren. Die aktuelle Zertifizierung nach PEFC ist nicht ausreichend.

17. Holzernte

Leitbild Förster

keine Angaben

Leitbild Waldvision

Ernte bzw. Fällung erfolgt grundsätzlich entlang des Bedarfs der Nußlocher Handwerksbetriebe und Bürger*innen, und zwar nur für einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen, die einen definierten Zieldurchmesser erreicht haben.

Es muss definiert werden, ob und inwieweit ein Holzbedarf durch die Handwerksbetriebe in Nußloch besteht und ob und wie dieser Bedarf durch den Wald gedeckt werden kann und muss.

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