Fauna-Flora-Habitat-Managementplan

Was genau ist ein FFH-Managementplan? Und welche konkreten Vorgaben gibt es für das Gebiet Steinachtal und Kleiner Odenwald? In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

In früheren Artikeln haben wir bereits den für Nußloch typischen Waldmeister-Buchenwald vorgestellt und erklärt, was eigentlich ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist.

Offen geblieben sind dabei weitere Details des zugehörigen Managementplans, auf die wir in diesem Artikel gerne eingehen wollen. In diesem Managementplan wird geregelt, wie die besonderen Schutzziele für unser FFH-Gebiet konkret umgesetzt werden sollen.

Dabei handelt es sich um eine nach EU-Recht verbindliche Vorgabe.

FFH-Richtlinie

Auf der Webseite der Landeanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wird die sogenannte FFH-Richtlinie erklärt:

Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde am 21. Mai 1992 als „Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen” beschlossen.

Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Das vorrangige Ziel der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung und Sicherung der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt. Durch die FFH-Richtlinie werden die europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geschützt.

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Zentrale Instrumente zur Umsetzung dieser Richtlinie sind der Gebietsschutz und der Artenschutz.

Die EU-Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, alle 6 Jahre einen Bericht über die getroffenen Schutzmaßnahmen, deren Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten sowie über die wichtigsten Ergebnisse des Monitorings an die Europäische Kommission zu übersenden.

FFH-Managementplan

Details zu den einzelenen ausgewiesenen FFH-Gebieten sind in sogenannten Managementplänen beschrieben.

So gibt es seit dem 23.12.2020 auch einen dedizierten FFH-Managementplan 6518-311 für das FFH-Gebiet Steinachtal und Kleiner Odenwald, zu dem große Teile des Nußlocher Walds gehören.

Struktur des Plans

Der eigentliche Managementplan ist sehr umfangreich. Auf 243 Textseiten finden sich etliche Details. Die zentralen Kapitel beschäftigen sich mit den Erhaltungs- und Entwicklunszielen sowie den damit verbundenen Maßnahmen, die durch den Plan vorgegeben werden.

Dazu ergänzend wird eine Übersichtskarte zu den Schutzgebieten zur Verfügung gestellt.

Noch detaillierter sind die zahlreichen Bestands-, Ziele- und Maßnahmenkarten gestaltet. Diese sind wiederum nach

gegliedert. Es ist gar nicht so einfach, sich in diesem Wust aus Information zurechtzufinden!

Aus diesem Grund haben wir in diesesem Artikel die wichtigsten Fakten für den Gemeindewald Nußloch zusammengestellt. Dabei haben wir Inhalte aus den einzelnen Karten mit beschreibenden Texten des Managementplans kombiniert.

Inhalte in Auszügen

Arten

Die Bestandskarte verweist auf den besonderen Schutzstatus des Hirschkäfers und des grünen Besenmooses und weist entsprechende Vorkommen nach.

Im begleitenden Text des Managementplans heißt es zu den Voraussetzungen, die der Hirschkäfer im Nußlocher Wald antrifft:

Die hier vorhandene geringere Beschattung der sich am Boden oder bodennah befindlichen, essentiellen Habitatelemente und abschnittsweise gut besonnte Waldränder verbessern die Nutzungsmöglichkeiten durch den Hirschkäfer. Ein mittlerer Anteil der Erfassungseinheit besitzt eine vergleichsweise erhöhte Anzahl von etwas größeren Baumstubben. Die Zahl der jungen Stubben ist deutlich höher wie jene mit mittlerem und höherem Alter. Liegendes, stärker dimensioniertes Totholz ist nur abschnittsweise häufiger, auf dem Großteil der Flächen jedoch relativ selten. Größere Saftleckstellen sind vereinzelt vorhanden.

FFH-Managementplan 6518-311, S. 57

Im diesjährigen Sommer waren sehr viele Hirschkäfer in Nußloch zu beobachten.

Hilfreich wäre im Rahmen der besonderen  Artenschutzmaßnahme, wenn größere Baumstubben nach den Einschlägen im Winter 20/21 entstanden wären.

Auf Seite 130 finden wir dann die Empfehlung: „Die Förderung der Eiche kann grundsätzlich auch außerhalb der ausgewiesenen Lebensstätten zur Sicherung des aktuellen Vorkommens der Art im FFH-Gebiet beitragen.”

Für den Hirschkäfer stellen Altholzstrukturen und Totholz wesentliche Bestandteile der Lebensstätte dar und sind als Brutstätten unverzichtbar. Zur nachhaltigen Sicherung der Alt- und Totholzverfügbarkeit sollen insbesondere Alteichen in den erfassten Lebensstätten belassen und dem natürlichen Absterbe- und Zerfallsprozess überlassen werden.

Insbesondere sind Eichen mit Saftflussflecken als Habitatrequisiten für den Hirschkäfer im Rahmen der Vorratspflege und Endnutzung in ausreichendem Umfang zu belassen.

Der Anteil von Habitatbäumen kann dauerhaft durch das Belassen heranreifender Altbäume sichergestellt werden. Totholz sollte als stehendes, aber auch als liegendes Totholz im Bestand belassen werden. Anfallende Stubben, insbesondere der Eiche, sollten erhalten und wie bisher im Bestand belassen werden. Zur nachhaltigen Sicherung des derzeitigen Eichenanteils ist die Eiche in den erfassten Lebensstätten im Rahmen der Jungbestandspflege und Mischwuchsregulierung besonders zu fördern.

FFH-Managementplan 6518-311, S. 130

Fledermausarten

Zum 16.12.2020 wurde das das FFH-Gebiet rund um Nußloch als Lebensraum der Bechstein- und Mopsfledermaus sowie des Großen Mausohrs kartiert.

Um die Nutzung als Jagdgebiet durch die genannten Fledermausarten zu sichern, ist der bestehende Laubwaldanteil an der Waldfläche zu erhalten. Der Anteil an gebietsfremden Baumarten (z. B. Douglasie, Fichte, Roteiche) soll nicht erhöht, sondern möglichst verringert werden. Bei der Überführung von Nadelwald in einheimische Laubwaldbestände ist auf die Erhaltung alter und absterbender Nadelbäume, welche ebenfalls Quartiermöglichkeiten für die Mopsfledermaus aufweisen können, oder anderer künftiger Quartierbäume zu achten.

Geeignete Jagdgebiete für die Bechsteinfledermaus und die Mopsfledermaus bilden vor allem Buchen- und Eichenmischwälder mit einem Bestandsalter von über 100 Jahren. Das Große Mausohr jagt bevorzugt in unterwuchsarmen, hallenartigen Laubwäldern. Um die Nutzung als Jagdgebiet durch die genannten Fledermausarten zu sichern, soll der bestehende Laubwald-Altholzanteil an der Waldfläche des FFH-Gebietes aufrechterhalten werden, so dass Quartiermöglichkeiten und Jagdhabitate mindestens in bisherigem Umfang zur Verfügung stehen.

Zur Sicherung der Habitateignung als Sommerlebensraum wird eine dauerwaldartige Bewirtschaftung der Laubwaldbestände unter Verzicht auf Schirmschläge empfohlen.

FFH-Managementplan 6518-311, S. 118 f

Lebensraumtypen

Die entsprechende Karte für Nußloch informiert darüber, dass große Teile des Waldes als Waldmeister-Buchenwald (FFH Kurzbezeichnung 9130) eingestuft sind.

Der Zustand dieses Waldmeisterbuchenwaldes wird mit “hervorragend” bewertet.  

Die Verbreitung und der Zustand dieses Lebensraums wird im Plan wie folgt beschrieben:

Der Verbreitungsschwerpunkt liegt auf dem Odenwaldausläufer vom Königstuhl bis Nußloch. Die Standorte sind teilweise lössüberlagert, teilweise handelt es sich um lehmige Böden aus Buntsandstein.

Der im Gebiet vorkommende Waldmeister-Buchenwald weist ein hervorragendes Arteninventar auf, ist gut mit Habitatstrukturen ausgestattet und nur schwachen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Er befindet sich deshalb in einem hervorragenden Zustand (A).

Die Bestände haben einen beachtlichen, durchschnittlichen Totholzvorrat von 9,8 Fm/ha. Es sind durchschnittlich 3 Habitatbäume/ha vorhanden. Die Bestände kommen in vier Altersphasen vor. Die Habitatstrukturen sind daher gut (B) ausgeprägt

FFH-Managementplan 6518-311, S. 34 f

Maßnahmenempfehlungen

Große Teile des Nußlocher Waldes sind entlang der Legende dieser Karte als WA1 (Naturnahe Waldwirtschaft fortsetzen), WA2 (Erhaltung bedeutsamer Waldstrukturen – Altholz, Totholz) und WA3 (Schonung bei Holzernte) gekennzeichnet.

Weiter fallen die großflächig als FM1 (Erhaltung und Schutz von Fledermausquartieren) und FM3 (Quartierschutzmaßnahme in alten oder als Dauerwald bewirtschafteten Laubwaldbeständen) markierten Abschitte ins Auge.

Dazu passende Maßnahmen haben wir bereits in den Abschnitten weiter oben beschrieben.

Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Jetzt haben verschiedene Ereignisse die Situation im Wald beeinträchtigt. Die Sommer 2018 – 2020 waren überdurchschnittlich heiß und trocken.

Die genannten Referenzen im FFH-Managementplan basieren in großen Teilen allerdings noch auf der Kartierung von 2010.

Der im Winter 2020 erfolgte massive Einschlag “aus Gründen der Verkehrssicherung” und “in Reaktion auf Trockenschäden”, wie es in diversen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung geheißen hat, haben die Altersphasen auf einigen Flächen deutlich beeinflusst, so dass der Zustand unseres Waldmeister-Buchenwalds im Jahr 2021 deutlich schlechter ausfällt als noch im Managementplan beschrieben. 

Um so wichtiger sind deshalb die im Managementplan formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie deren konsequente Verfolgung:

Erhaltungsziele

  • Erhaltung der frischen bis mäßig trockenen, basenreichen bis oberflächlich entkalkten Standorte
  • Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung
  • Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der natürlichen Entwicklungsdynamik

Entwicklungsziele

  • Erhöhung des Angebots an lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Totholz, Habitatbäume)

Interpretation

Was bedeuten all diese Vorgaben des FFH-Managementplans für den Gemeindewald Nußloch schlussendlich?

Wie bereits eingangs geschrieben stellt der FFH-Managementplan ein verbindliches Instrument nach europäischem Recht dar und gibt vor, wie das besonders schützenswerte Gebiet “Steinachtal und kleiner Odenwald” zu behandeln ist.

Wie ein Leitmotiv heißt es immer wieder, dass alle getroffenen Maßnahmen mindestens zu einer Erhaltung, wenn nicht sogar zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustands führen müssen.

Abgleich mit den Zielen von Waldvision Nußloch

Spannenderweise entsprechen fast alle im FFH-Managementplan formulierten Ziele und Maßnahmen den Forderungen der Waldvision Nußloch.

Unsere Wünsche in Bezug auf naturnahe Waldbewirtschaftung mit den Aspekten

  • Seltene und behutsame Eingriffe
  • Nur einzelne Bäume werden geerntetschonend für Boden und Tierwelt
  • Berücksichtigung standortheimischer Baumarten und Erhalt von Biotopbäumen
  • Förderung von Starkbäumen und Totholz
  • Höherer Baumvorrat (Walddichte)
  • Erneuerung des Waldes durch Naturverjüngung (keine frühzeitigen Lichtungshiebe)
  • Schonung des Waldbodens (Verzicht auf schwere Großmaschinen, seltenes Befahren)

sind somit bereits als verbindliche Vorgabe nach EU-Recht artikuliert – eigentlich sollten wir also offene Türen einrennen mit unserer Position.

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