Wer den Wald stärkt, macht starken Klimaschutz

900 Millionen € Fördergelder stehen für starke Wälder bereit: Waldbesitzende, die den Nachweis eines klimaangepassten Waldmanagements erbringen und bestimmte Kriterien erfüllen, werden vom Staat belohnt. Gut fürs Klima, gut für die Gemeindekasse!

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8.11.2022 sagt Cem Özdemir: “Wer den Wald stärkt, macht starken Klimaschutz. Wir helfen Waldbesitzenden dabei, ihre Wälder an die Folgen der Klimakrise anzupassen und für kommende Generationen zu erhalten. Wir geben ihnen für diese Zukunftsaufgabe eine verlässliche Perspektive.”

Wald-Klima-Paket

Im Rahmen des Programms “Klimaangepasstes Waldmanagement” können Waldbesitzende seit dem 12. November 2022 Förderung beantragen.

Auf einer dedizierten Webseite werden Hintergründe und Rahmenbedingungen dargestellt.

Zielsetzung Klimaresilienz

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind.

“Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.”, heißt es auf der Webseite zum Programm.

Fördermittel für den Wald

Über das neue, bundesweite Förderprogramm können bis Jahresende 200 Millionen Euro abgerufen werden. Das Programm ist Teil der „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Dafür stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 bereit.

Wer den Wald stark macht, macht starken Klimaschutz. Denn jeder stabile Hektar Wald schützt das Klima, bietet Tieren sowie Pflanzen einen Lebensraum und gibt den kommenden Generationen eine Perspektive.

Bundeswaldminister Cem Özdemir

Kriterien als Voraussetzung zur Beantragung

Die Liste der Kriterien, die erfüllt sein müssen, um beispielsweise als Gemeinde eine entsprechende Förderung zu beantragen, liest sich nicht überraschend und entspricht im Wesentlichen dem, was wir in unserer Petition und in unseren Gesprächen mit Gemeinderat und Bürgermeister schon seit Monaten fordern:

  1. Vorausverjüngung ist Pflicht
  2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
  3. Standortheimische Baumarten verwenden
  4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen
  5. Größere Baumartendiversität schaffen
  6. Große Kahlflächen vermeiden
  7. Mehr Totholz für mehr Leben
  8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen
  9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung
  10. Pflanzen natürlich gesund erhalten
  11. Wasserhaushalt verbessern
  12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Die Bewirtschaftung entlang dieser Kriterien muss dabei sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen wie PEFC (wie aktuell im Nußlocher Gemeindewald) und FSC nachweislich hinausgehen.

Auf der Webseite finden sich außerdem detaillierte Erklärungen (warum wichtig, was ist die Bedeutung?) zu jedem dieser 12 Kriterien.

Langfristiger Schutz

Mit dem Wald-Klima-Paket führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden.

Mit der Beantragung verpflichtet sich der Antragsteller bei Betriebsflächen > 100 ha (wie bei uns im Nußlocher Gemeindewald) für 20 Jahre, insbesondere das 12. Kriterium (natürliche Waldentwicklung) einzuhalten.

Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von

  • der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
  • der Durchführung des Kriteriums 12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
  • bereits gewährten Förderungen.

Entlang des zur Verfügung gestellten Schemas zur Berechnung der möglichen Zuwendungshöhe ergäbe sich für den Nußlocher Gemeindewald eine Förderung von 100 € pro Hektar und Jahr, falls bislang keine Landesförderung besteht.

Bei einer Waldgröße von 350 Hektar würde die jährliche Förderung also bis zu 35.000 betragen. Geld, das unsere Gemeinde bei der defizitären Bewirtschaftung unseres Waldes dringend brauchen könnte.

Schließlich lag das Minus des letzten Bewirtschaftungsjahrs bei ca. 200.000 €, und auch für das kommende Jahr ist ein Verlust in Höhe von ca. 150.000 € prognostiziert.

Dauerwald und integrativer Prozessschutz

Für das im November durch den Gemeinderat verabschiedete neue Leitbild “Naturnaher, klimastabiler Wald” hatten wir vorgeschlagen, das Konzept des Dauerwaldes und des integrativen Prozessschutzes zu verankern. Damit wäre den Vorgaben von Naturland noch stärker genüge getan worden, was die Chancen der Zuteilung von Fördergeldern weiter erhöht hätte.

Leider hat es diese Ergänzung nicht mehr in die überarbeitete Version geschafft.

Hinweis an die Verwaltung

Bereits vor der letzten Gemeinderatssitzung haben wir unseren Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln hingewiesen.

Nach seiner Aussage ist diese Art der Förderung bekannt und wird zur Zeit von der Kämmerei geprüft.

Wir sind gespannt, ob sich aus dieser Prüfung weitere Handlungshinweise ergeben, die dem Schutz unseres Waldes zu Gute kommen.

Hilfreiches Glossar

Auf der Webseite zum Förderprogramm findet sich außerdem ein sehr hilfreiches Glossar, das die wichtigsten Begriffe der waldlichen Behandlung erläutert und auch im Rahmen der zu erfüllenden Kriterien definiert.

Gut für die Gemeindekasse, gut für das Klima

Die Förderung durch das genannte Programm ist nur der Auftakt weiterer Förderprogramme, die die besonderen Ökoystem- und Klimaleistungen von Wäldern würdigen sollen.

Wir wünschen unserer Gemeinde den Mut, hier von Anfang an mit dabei zu sein und alle dafür notwendigen Weichen so schnell wie möglich zu stellen!

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