Quo vadis, Gemeindewald Nußloch?

In welchem Zustand befindet sich der Nußlocher Gemeindewald? Antworten auf diese Frage könnte die Zwischenprüfung anlässlich der Halbzeit des für 10 Jahre angelegten Forsteinrichtungswerks geben. Außerdem: Welche Einschläge plant die Gemeinde Nußloch für die kommende Saison?

Der Wald der Gemeinde Nußloch ist bei den Verantwortlichen in guten Händen. Die Bewirtschaftung wird durch die Revierleitung und die Leitung durch die untere Forstbehörde beim Rhein-Neckar-Kreis mit viel Engagement, fachlich fundiert und waldbaulich ambitioniert vorangetrieben.

Aus der Niederschrift zur Zwischenprüfung Gemeindewald Nußloch vom 10.9.2024

So lautet das Fazit zur Zwischenprüfung des Gemeindewaldes Nußloch vom 10.9.2024, welches gemeinschaftlich von Herrn Köllner vom Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Forstdirektion, und Herrn Schweigler, Untere Forstbehörde Rhein-Neckar-Kreis, gezeichnet ist.

Das klingt ja erstmal sehr beruhigend. 

Was beim zweiten Blick allerdings direkt Fragen aufwirft: Was ist ein solches Fazit wert, wenn sich einer der Unterzeichner darin selbst gute Arbeit attestiert? Ein funktionierendes Qualitätsmanagement sieht anders aus.

Zwischenprüfung des Gemeindewaldes Nußloch

Die Zwischenprüfung des Nußlocher Gemeindewaldes hat am 10.7.2024 stattgefunden. Neben den beiden Unterzeichnern war auch der zuständige Revierleiter, Herr Reinhard, mit vor Ort. Als Vertreter der Gemeinde Nußloch nahmen Bürgermeister Förster und Frau Einsele zumindest zeitweise teil. Nicht involviert waren leider Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände.

Die Zwischenprüfung wurde zur Halbzeit des Forsteinrichtungswerks, welches von 2019 – 2028 zur Anwendung kommt, durchgeführt.

Bei der Zwischenprüfung besteht die Möglichkeit, Anpassungen am Forsteinrichtungswerk vorzunehmen. So kann flexibel auf Abweichungen zu den im Forsteinrichtungswerk getroffenen Annahmen reagiert werden.

Zehn Jahre sind ein langer Planungshorizont. In einer solchen Zeitspanne kann vieles passieren. Gleich zu Beginn der aktuellen Periode kam es zu überraschenden Hitzesommern mit sehr wenig Niederschlag, welche eine negative Auswirkung auf die Wälder nicht nur in unserer Region hatten. So litten vornehmlich Nadelbaumarten unter verstärktem Borkenkäferbefall, was zu nicht erwarteten Zwangsnutzungen führte.

Holzvorrat

Der Holzvorrat wurde bei der letzten Forsteinrichtung mit 319 Festmetern je Hektar ermittelt. Der Zwischenbericht geht ausführlich auf erfolgte Nutzungen im Zeitraum 2019 – 2024 ein. Was leider fehlt ist ein Hinweis auf den aktuellen Holzvorrat im Jahr 2024. Das vom Nußlocher Gemeinderat verabschiedete Leitbild “Naturnaher, klimastabiler Wald” sieht eine Steigerung der Holzvorrats auf 400 Festmeter je Hektar vor. Zwar heißt es im Zwischenbericht, dass “die Nutzung reduziert werden müsse, um die im Leitbild festgelegte Steigerung des Vorrates in absehbaren Zeiträumen zu erreichen”, allerdings wird diese reduzierte Nutzung nicht beziffert. Auch das verlangsamte Baumwachstum in Zeiten der Trockenheit, welches wir auch im Nußlocher Gemeindewald nachvollziehen konnten, wird nicht berücksichtigt.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet

Noch enttäuschender aus unserer Sicht ist allerdings die Tatsache, dass im gesamten Zwischenbericht kein Hinweis auf den besonderen Schutzstatus unseres Nußlocher Gemeindewaldes erfolgt. Schließlich ist er zu großen Teilen als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet nach europäischer Richtlinie Natura 2000 besonders geschützt. Der Nußlocher Gemeinderat hat sich im Leitbild zum zugehörigen Managementplan bekannt:

Die Gemeinde Nußloch anerkennt die im Managementplan definierten Ziele und sichert die Umsetzung der erforderlichen und empfohlenen Maßnahmen zur Erhaltung der bestehenden Lebensraumtypen und Lebensstätten zu und strebt deren Weiterentwicklung an.

Ausschnitt aus dem Leitbild „Klimastabiler, naturnaher Wald“ der Gemeinde Nußloch

Davon ist im Zwischenbericht leider nicht die Rede. Der Umbau des Waldes hin zu Baumarten wie Douglasie steht in krassem Widerspruch zu den beschriebenen Maßnahmen des Managementplans. Auch wurden in den letzten 5 Jahren Neophyten in den Wald eingebracht, die zu einer Verschlechterung des bei uns unter Schutz gestellten Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald führen. Beispielhaft seien die Kermesbeere, der japanische Staudenknöterich oder der Blauglockenbaum genannt.

Der Schutzgedanke des FFH-Managementplans bezieht sich auf den Erhalt der alten Buchenwälder. Ein Waldumbau zu Lasten der Baumart Buche, wie er in der Zwischenprüfung konstatiert wird, verstößt gegen europäisches Recht. 

Geplante Holzentnahme in der anstehenden Ernteperiode

Aufbauend auf dem Zwischenbericht wurde inzwischen eine Beschlussvorlage zur anstehenden Forstperiode für die kommende Gemeinderatssitzung am 6.11.2024 veröffentlicht. Die Sitzung ist öffentlich und startet um 19:00 Uhr.

Brennholzbedarf rückläufig

Positiv überrascht hat uns die Tatsache, dass der Verwaltung für die kommende Saison Bestellungen von Nußlocher Holzwerbern über insgesamt “nur” 223 Festmeter vorliegen. Damit liegt die Bestellmenge deutlich niedriger als in den letzten beiden Jahren. Dass die thermische Nutzung von Holz aus energetischer Sicht wenig sinnvoll ist, das ist inzwischen allgemein anerkannt. Dazu kommt die Feinstaubbelastung bei der Holzverbrennung, welche zu gesundheitlichen Belastungen führt. Falls weniger Holz verbrannt wird, ist das also erstmal gut.

Schonende Erntemethoden

Sehr gefreut haben wir uns außerdem, dass bei der letzten Besichtigung des Gemeindewaldes durch den Gemeinderat auch bodenschonende Methoden der Holzrückung unter Einsatz eines Rückepferds vorgeführt wurden. Aus dem Bericht des Bürgermeisters ging leider nicht genau hervor, mit welchen alternativen Methoden der Einsatz des Rückepferds verglichen wurde. Ging es hier um (ebenfalls bodenschonende) Seilwinden oder tatsächlich um den Einsatz von Vollerntemaschinen, die beladen weit über 30 Tonnen auf die Waage bringen? Auch bei dieser Führung waren leider keine Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände mit dabei, so weit wir das der Berichterstattung entnehmen konnten.

Schön, dass in der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage für Erstdurchforstungen entlang des Hirschbergwegs der Einsatz eines Rückepferds vorgeschlagen wird!

Großer Einschlag ohne Not

Trotz des rückläufigen Bedarfs der Brennholzkunden soll in der kommenden Erntesaison wieder mehr geerntet werden als im Vorjahr. So hält man an der im Leitbild genannten Menge von ca. 1.200 Festmetern fest, anstatt diese als Obergrenze zu verstehen. 

Das verlangsamte Baumwachstum in den Trockenjahren legt ohnehin nahe, dass der im Leitbild genannte Wert von 1.200 Festmetern deutlich nach unten korrigiert werden müsste, um einen Zuwachs des Holzvorrats – wie ebenfalls im Leitbild als Ziel definiert – erreichen zu können. 

Und täglich grüßt das Murmeltier: “Gebiet 9 – Neuer Weg”

Wie auch in den letzten beiden Jahren sieht der Maßnahmenplan auch wieder einen Hieb in Gebiet 9 (Neuer Weg) vor.

Zur Erinnerung: Genau auf diesen Waldabschnitt hatte sich Dr. Lutz Fähser nach seinem Besuch des Nußlocher Gemeindewaldes im Oktober 2022 in einem eindringlichen Appell bezogen. Er hoffte seinerzeit, dass die Entscheidungsträger ihre moralische und fachliche Verpflichtung begreifen, ein solches Gebiet vor Eingriffen zu schützen und dauerhaft zu erhalten.

Wir hatten uns bei der Gemeinderatssitzung letztes Jahr deshalb dafür ausgesprochen, dieses Gebiet von 7,5 ha dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen, um nicht jedes Jahr auf Neue eine entsprechende Diskussion führen und um diesen besonders wertvollen Waldabschnitt bangen zu müssen. 

Leider ohne Erfolg, wie die vorgelegte Beschlussvorlage zeigt. Zwar soll das Gebiet zurückgestellt werden, falls zufällige Nutzung zu einer erhöhten Einschlagmenge führen sollte, aber die Unsicherheit bleibt.

2 Kommentare

  1. Ich kann nur hoffen, dass die Kommunalpolitiker.innen in sich gehen und das Gebiet 9 (FFH!) endgültig aus der Nutzung nehmen. Das ist nicht nur rechtlich geboten, sondern sie haben direkte Verantwortung für den Erhalt dieser typischen Buchenwälder!

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